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Paisagem Sugestiva Lda, mit Sitz in Rua Imperatriz Dona Amélia, Nr. 60, 9000-018 Funchal, eingetragen beim Handelsregisteramt Funchal unter der einheitlichen Registrierungs- und Steueridentifikationsnummer (NIPC) 517196611, mit einem Stammkapital von € 50.000,00 (fünfzigtausend Euro), ist verantwortlich für die Website www.rentx.pt (nachfolgend die „Website“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen der vertraglichen Beziehung zwischen Paisagem Sugestiva Lda. (nachfolgend „Vermieter“) und ihrem Kunden, der im Vertrag näher bezeichnet ist (nachfolgend „Mieter“), im Rahmen der Vermietung des darin bezeichneten Kraftfahrzeugs oder zweirädrigen Motorrads (nachfolgend „Mietobjekt“).
2.1. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Abholung in einwandfreiem Nutzungszustand und ohne Schäden befindet, gereinigt/desinfiziert ist, keine offensichtlichen Mängel aufweist und mit der jeweiligen Ausstattung, Zubehörteilen und Dokumenten sowie mit vollem Kraftstofftank übergeben wurde. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in demselben Zustand, in dem er es erhalten hat, sowie am im Mietvertrag bestimmten Ort, Datum und Zeitpunkt zurückzugeben.
2.2. Für die Zwecke des vorherigen Absatzes müssen alle Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Übergabe mit Warndreieck, versiegeltem Kilometerzähler, Werkzeugen für den üblichen Gebrauch, Ersatzrad oder Pannenschutzkit, reflektierender Warnweste, vertraglich vereinbarten Extras, beglaubigter Kopie des Fahrzeugscheins, grüner Versicherungskarte und Inspektionsformular ausgestattet sein und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
2.3. Zweirädrige Motorräder werden zum Zeitpunkt der Übergabe mit Top Case, 2 Helmen, versiegeltem Kilometerzähler, Werkzeugen für den üblichen Gebrauch, vertraglich vereinbarten Extras, beglaubigter Kopie des Fahrzeugscheins, grüner Versicherungskarte und Inspektionsformular übergeben und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
2.4. Der Mieter ist während der Laufzeit des Mietvertrags für jeglichen Verlust oder jede vollständige oder teilweise Zerstörung der Ausstattung, vertraglich vereinbarten Extras, Zubehörteile oder Dokumente verantwortlich, die das Mietobjekt begleiten.
2.5. Der vollständige oder teilweise Verlust oder die Zerstörung der im vorherigen Absatz beschriebenen Gegenstände führt zu einer Belastung zwischen € 50,00 (fünfzig Euro) und € 5.000,00 (fünftausend Euro) für die dem Vermieter entstandenen Schäden, insbesondere für Kosten zur Ersetzung der Ausstattung und Zubehörteile, zur Ausstellung von Duplikaten von Dokumenten sowie für vom Vermieter entstandene Verwaltungskosten.
2.6. Der Verlust des Schlüssels des Mietobjekts verpflichtet den Mieter zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von € 500,00 (fünfhundert Euro).
3.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der Laufzeit des Mietvertrags sorgfältig und gewissenhaft zu nutzen, alle vorbeugenden passiven und aktiven Maßnahmen beim Fahren zu ergreifen, mit der erforderlichen Sorgfalt zu fahren sowie die geltenden Vorschriften und die portugiesische Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
3.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt insbesondere in folgenden Situationen nicht zu nutzen/betreiben:
3.3. Wird das Mietobjekt unter Verstoß gegen den Mietvertrag genutzt, kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich am vereinbarten Ort zurückzugeben. Andernfalls kann ihm das Mietobjekt nach Maßgabe des Gesetzes entzogen werden, wobei der Mieter für sämtliche verursachten Kosten und Schäden haftet.
3.4. Im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter sind folgende Kosten nicht im Vertragspreis enthalten:
3.5. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter oder einem Mitfahrer nicht für Verlust oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen, die im Mietobjekt transportiert oder zurückgelassen werden, weder während noch nach der Mietdauer.
3.6. Möchte der Mieter die Vertragsdauer verlängern, ist dies von der Verfügbarkeit des Vermieters abhängig. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus ein Fahrzeug bereitzustellen.
3.7 NUTZUNGSGEBÜHR – Regionales Gesetzesdekret Nr. 7/2025/M
Gemäß Artikel 10 des Regionalen Gesetzesdekrets Nr. 7/2025/M vom 4. Dezember 2025 ist für jedes gemietete Fahrzeug eine Nutzungsgebühr zu entrichten, die wie folgt berechnet wird:
Der Betrag der Gebühr wird auf Grundlage der im Mietvertrag angegebenen Anzahl von Tagen berechnet und auf der auf den Namen des Kunden ausgestellten Rechnung/Quittung in einer gesonderten Zeile ausgewiesen.
Diese Gebühr ist weder im Reservierungsbetrag noch im Mietpreis enthalten. Es handelt sich um eine eigenständige, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtabgabe, die zum Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung hinzukommt.
Die Nutzungsgebühr ist nicht erstattungsfähig, unabhängig von einer Stornierung, vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs oder sonstigen Änderungen der ursprünglich vereinbarten Bedingungen.
RentX behält sich das Recht vor, die Übergabe eines Fahrzeugs an Kunden zu verweigern, die sich weigern, diese Gebühr zu zahlen. Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, verhindert die Weigerung zur Zahlung den Abschluss des Mietvertrags und damit die Bereitstellung des Fahrzeugs. In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des zuvor gezahlten Reservierungsbetrags.
4.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am Tag, zur Uhrzeit und an der Station des Vermieters gemäß den Angaben im Mietvertrag zurückzugeben.
4.2. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Mietobjekts ist der Vermieter nicht verpflichtet, Beträge aus dem Mietvertrag zurückzuerstatten.
4.3. Bei Buchungen über die Website oder Anwendungen des Vermieters erfolgen Stornierungen und entsprechende Rückerstattungen nach folgenden Bedingungen:
4.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in genau dem Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, insbesondere:
4.5. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer gilt das Mietobjekt als ohne Genehmigung und gegen den Willen des Vermieters im Verkehr befindlich. Dies ist gesetzlich strafbar, und der Mieter haftet für sämtliche verursachten Schäden, einschließlich Schäden, die von Dritten am Mietobjekt verursacht werden. Der Vermieter kann nach Maßgabe des Gesetzes den Besitz des Mietfahrzeugs auch gegen den Willen des Mieters wiedererlangen und ist berechtigt, vom Mieter sämtliche Schäden zu verlangen, die aus der Verletzung des Mietvertrags entstehen.
5.1. Alle Fahrzeuge des Vermieters sind gemäß den Anforderungen des portugiesischen Rechts durch eine Kraftfahrzeugversicherung gedeckt.
5.2. Der Mieter hat die Möglichkeit, Deckungsleistungen zu abonnieren, um während der Mietdauer entstandene Schäden abzudecken:
5.3. Schäden am Mietobjekt, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, liegen in der Verantwortung des Mieters, einschließlich gegebenenfalls Verwaltungs- und Abschleppkosten.
6.1. Jede Reparatur oder Wartung des Mietobjekts, die während der Mietdauer erforderlich wird, wird ausschließlich vom Vermieter durchgeführt. Der Mieter muss den Vermieter informieren, sobald er von der Notwendigkeit Kenntnis erlangt.
6.2. Im Falle einer plötzlichen Panne des Mietobjekts muss der Mieter den Vermieter unverzüglich kontaktieren und die ihm erteilten Anweisungen befolgen.
6.3. Jegliche Kosten, die dem Mieter im Zusammenhang mit Reparaturen oder Wartungen des Mietobjekts ohne Zustimmung des Vermieters entstehen, liegen vollständig in der Verantwortung des Mieters. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.
6.4. Reparaturen oder Wartungen, die vom Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden und dem Mietobjekt schaden, unterliegen einer Belastung zwischen € 50,00 (fünfzig Euro) und € 5.000,00 (fünftausend Euro), abhängig von der Schwere der vorgenommenen Handlungen.
6.5. Das Betanken des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff oder der Verlust des Fahrzeugschlüssels ist durch keine Versicherung gedeckt. Dies führt zu einer Belastung durch den Vermieter zwischen € 600,00 und € 5.000,00.
7.1. Der Mieter profitiert während der Mietdauer von einem 24-Stunden-Pannendienst. Der Pannendienst ist gemäß Punkt 7.4 mit zusätzlichen Kosten verbunden.
7.2. Im Falle einer Panne stellt der Vermieter dem Mieter das Abschleppen oder Entfernen des Fahrzeugs, den Transport des Mieters und der Mitfahrer zur Station des Vermieters sowie ein Ersatzfahrzeug für die verbleibende Laufzeit des Mietvertrags bereit.
7.3. Im Falle einer Panne muss der Mieter den Vermieter unverzüglich unter folgender Adresse kontaktieren: Paisagem Sugestiva Lda., Rua da Levada do Cavalo n.º 43, 9000-714 Funchal, Mobiltelefon +351 937118351.
7.4. Der Pannendienst unterliegt folgenden Gebühren:
7.5. Vom Mieter verursachte Pannen, auch wenn sie auf Fahrlässigkeit beruhen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters und führen zu folgenden Kosten:
7.6. Der Abschluss des Mietvertrags setzt zwingend die Wahl einer der folgenden Leistungen voraus:
Unabhängig von der vom Mieter gewählten Vertragsart haftet er gegenüber Paisagem Sugestiva Lda stets für Schäden und Verluste, einschließlich entgangener Gewinne aufgrund der Unmöglichkeit, das Fahrzeug zu vermieten, die in folgenden Situationen entstehen:
7.7. Einige Fahrzeuge erfordern den Abschluss spezifischer Versicherungen durch den Mieter.
7.8. Reparaturen oder Wartungen, die vom Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden und dem Mietobjekt schaden, sind nicht durch die oben genannten Versicherungen abgedeckt.
8.1. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer Veränderung des Zustands, in dem das Mietobjekt übergeben wurde, verpflichtet sich der Mieter, die berechtigten Interessen des Vermieters zu schützen.
8.2. Für die Zwecke des vorherigen Absatzes verpflichtet sich der Mieter, folgende Verfahren einzuhalten:
8.3. Im Falle der Nichteinhaltung der im vorherigen Absatz festgelegten Verpflichtungen, die dem Vermieter konkrete Schäden verursachen können, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter den Betrag aufzuerlegen, der dem gesamten dem Mieter zurechenbaren Schaden entspricht.
8.4. Der Vermieter lehnt hiermit jegliche Haftung für Unfälle ab, die vom Mieter nach Ablauf der Mietdauer verursacht werden können. Der Mieter übernimmt ausdrücklich die alleinige und ausschließliche Verantwortung für solche Unfälle.
9.1. Der Mieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Mietvertrags geschuldeten Beträge zu zahlen, sobald sie vom Vermieter angefordert werden.
9.2. Für die Zwecke des vorherigen Absatzes gelten als geschuldete Beträge:
9.3. Jede Rechnung, die nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, unterliegt Verzugszinsen zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz.
9.4. Zur Sicherstellung der Erfüllung seiner Verpflichtungen leistet der Mieter eine Kaution in Form einer Kreditkarte über den im Mietvertrag angegebenen Betrag. Der Mieter ermächtigt ausdrücklich die Belastung sämtlicher geschuldeter Beträge gemäß den Vertragsbedingungen nach rechtzeitiger Mitteilung durch den Vermieter. Diese Bestimmung gilt nicht für Mieter, die eine SSCDW-Versicherung abgeschlossen haben.
9.5. Nach Rückgabe des Mietobjekts wird der Betrag der Kaution innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen an den Mieter zurückerstattet, sofern dem Vermieter keine Beträge geschuldet werden.
10.1. Der Vermieter akzeptiert im Rahmen von Mietverträgen folgende Zahlungsmittel und Formen der Kautionshinterlegung: Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung und Bargeld.
10.2. Zahlungen oder Kautionen mit Maestro- und American-Express-Karten werden nicht akzeptiert.
11.1. Wird der Vermieter über einen vom Mieter begangenen Verstoß oder eine rechtswidrige Handlung informiert, einschließlich Maßnahmen zur Identifizierung des Mieters, ist der Mieter verpflichtet, den Betrag der verhängten Geldbuße zu zahlen, zuzüglich eines zusätzlichen Betrags zwischen € 10,00 und € 50,00 für die Bereitstellung von Informationen an die zuständige Stelle als Verwaltungskosten.
11.2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorherigen Absatzes kann jeder Vorfall während des Mietvertrags, der ein Tätigwerden des Personals des Vermieters erfordert, zur Erhebung einer Verwaltungsgebühr zwischen € 10,00 und € 50,00 führen.
12.1. Die vom Mieter und/oder Fahrer(n) bereitgestellten personenbezogenen Daten werden vom Vermieter, der für die Verarbeitung verantwortlich ist, erhoben und ausschließlich für folgende Zwecke verwendet:
12.2. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für den unbedingt erforderlichen Mindestzeitraum zur Erfüllung der im vorherigen Absatz genannten Zwecke und gemäß der Datenschutzrichtlinie aufbewahrt und gelöscht, sobald festgestellt wird, dass sie nicht mehr erforderlich sind, oder nach Ablauf der maximalen Aufbewahrungsfrist.
12.3. Der Vermieter behandelt die vom Mieter und vom/von den Fahrer(n) bereitgestellten personenbezogenen Daten mit größter Vertraulichkeit und hat technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um personenbezogene Daten vor versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung, versehentlichem Verlust, Veränderung, Verbreitung oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
12.4. Die vom Mieter bereitgestellten personenbezogenen Daten können ausschließlich für die in dieser Klausel genannten Zwecke an Lieferanten oder Dienstleister des Vermieters weitergegeben werden. Der Vermieter stellt sicher, dass diese ebenfalls über technische und organisatorische Maßnahmen verfügen, um den vollständigen Schutz der personenbezogenen Daten des Mieters zu gewährleisten, und dass sie die Daten nur zur vollständigen Erfüllung der genannten Zwecke verarbeiten.
12.5. Die Daten des Mieters und des/der Fahrer(s) können an zuständige Stellen weitergegeben werden, wenn während der Mietdauer eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß festgestellt wird.
12.6. Der Vermieter garantiert, dass er die personenbezogenen Daten des Mieters niemals ohne ausdrückliche und eindeutige Zustimmung des Mieters an Dritte verkauft, verleiht oder überträgt. Der Vermieter verpflichtet sich außerdem, die ausdrückliche Zustimmung des Mieters und des/der Fahrer(s) zur Verarbeitung personenbezogener Daten für andere als die in Absatz 12.1 dieser Bedingungen beschriebenen Zwecke einzuholen.
12.7. Dem Mieter und dem/den Fahrer(n) als betroffenen Personen wird das Recht garantiert, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen und zu löschen sowie die Verarbeitung dieser Daten einzuschränken, der Verarbeitung zu widersprechen und die Übertragbarkeit dieser Daten zu verlangen.
Für Fragen zur Verarbeitung der Daten des Mieters kann sich der Mieter an den Datenschutzbeauftragten unter folgender E-Mail-Adresse wenden: admin@rentx.pt.
Ist der Mieter der Ansicht, dass seine Daten missbräuchlich verwendet wurden, kann er jederzeit eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, der Nationalen Datenschutzkommission, einreichen (www.cnpd.pt).
12.8. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er die Datenschutzrichtlinie des Vermieters akzeptiert, die unter www.rentx.pt eingesehen werden kann.
In Übereinstimmung mit Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September wird der Mieter hiermit über das Bestehen alternativer Streitbeilegungsmechanismen informiert, insbesondere durch Anrufung des Centro de Arbitragem do Sector Automóvel (CASA), mit Website unter www.arbitragemauto.pt und Sitz in Av. da República, 44 - 3.º Esq., 1050-194 Lisboa.
Diese Information verpflichtet den Anbieter nicht zur Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung.
14.1. Sofern anwendbar, erklärt der Mieter, dass er Kenntnis davon genommen hat und akzeptiert, dass das Mietobjekt mit einem Geolokalisierungsgerät (GPS) ausgestattet ist, das im Falle eines Vertragsverstoßes und/oder Grenzübertritts verwendet werden kann.
14.2. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Rauchen im Fahrzeug nicht gestattet ist.
14.3. Der Mieter erkennt an, dass ihm alle Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig und ausdrücklich mitgeteilt wurden und dass er deren Inhalt kennt, den er vollständig akzeptiert hat. Daher unterzeichnet er den Mietvertrag vorbehaltlos.
14.4. Der Mieter stimmt der dauerhaften Speicherung seiner Unterschrift im Mietvertrag für alle rechtlichen Zwecke gemäß Gesetzesdekret Nr. 446/85 vom 25. Oktober zu.